Allgemeine Geschäfts­bedingung­en

Kunst­handwerker­märkte:


1.) Bewerbung: Für eine oder mehrere Veranstaltungen der Cityagentur Schumann, künftig CAS genannt, bewerben Sie sich bitte mit dem Anmeldeformular der CAS. Dieses finden Sie in unserem jährlichen Einladungs­schreiben, oder auf unserer Internetseite, unter Veranstaltungs­übersicht.


2.) Bitte tragen Sie die gewünschte(n) Veranstaltung(en), sowie die laufenden Standmeter (bei eigenem Verkaufsstand) oder die Anzahl der benötigten Tische ein (die Maße der Tische entnehmen Sie bitte auch dem Anmeldeformular)


3.) Nach Ihrer eigenhändigen Unterschrift senden Sie das Formular bitte per Fax oder per Post an die CAS.
Wichtig: Zur Sicherstellung der hohen Qualitätsstandards unserer Veranstaltungen, bitten wir alle ERSTANMELDER, uns Fotos Ihrer Arbeiten, bzw. Marktstände zu schicken.


4.) Nach Prüfung der Anmeldung auf Qualität, Platz­verfügbarkeit, bereits vorhandenem Angebot etc., erfolgt eine Bestätigung der Anmeldung durch die CAS.
Die Antwort erfolgt zeitnah, im Regelfall bis 4 Wochen nach Bewerbungseingang.
Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, erfolgt eine Mitteilung im selben Zeitraum (bis ca. 4 Wochen nach Bewerbungseingang).


5.) Durch die zweite Unterschrift, der CAS, ist der Vertrag rechtsgültig geschlossen.


6.) Der Rechnungsversand erfolgt ca. 6 Wochen vor Veranstaltungs­beginn, mit einem Zahlungsziel von max. 10 Tagen.


7.)
a)
Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter
Sollte das Zahlungsziel bei der Rechnung nicht eingehalten werden, behält es sich der Veranstalter vor, ggf. nach telefonischer Rücksprache, den Vertrag einseitig zu kündigen.

b) Kündigung des Vertrages durch den Aussteller
Die Kündigung des Vertrages seitens des Ausstellers ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungs­beginn kostenfrei - um die Angabe einer Begründung wird gebeten.
Bei Absage der Beteiligung von 6 Wochen bis 3 Tage vor Veranstaltungs­beginn werden bei schwerwiegenden Gründen 50% der Standgebühren zurückerstattet.
Bei Absage der Beteiligung innerhalb von 3 Tagen vor Veranstaltungs­beginn ist keine Erstattung der Standgebühren möglich.

c) Wenn ein Aussteller zwei Veranstaltungen nach schriftlicher Anmeldung gekündigt hat, behält es sich der Veranstalter vor, den Aussteller (mindestens ein Jahr) zu keiner weiteren Veranstaltung einzuladen.



Töpfermärkte:


1.) Bewerbung: Für eine oder mehrere Veranstaltungen der Cityagentur Schumann, künftig CAS genannt, bewerben Sie sich bitte mit dem Anmeldeformular der CAS. Dieses finden Sie in unserem jährlichen Einladungs­schreiben, oder auf unserer Internetseite, unter Töpfermärkte.


2.) Bitte tragen Sie die gewünschten Töpfermärkte, sowie die laufenden Frontmeter, die Standtiefe, eine Beschreibung Ihrer Produkte sowie die dominierenden Farben ein.


3.) Nach Ihrer eigenhändigen Unterschrift senden Sie das Formular bitte per Fax oder per Post an die CAS.
Wichtig: Zur Sicherstellung der hohen Qualitäts­standards unserer Töpfermärkte, bitten wir alle ERSTANMELDER, uns eine vollständige Vita mit allen Qualifikationen, sowie Fotos Ihrer Arbeiten, bzw. Ihres Marktstandes zu schicken.


4.) Nach Prüfung der Bewerbung durch eine unabhängige Jury auf Qualität, Platz­verfügbarkeit, bereits vorhandenem Angebot etc., erfolgt eine Bestätigung der Anmeldung durch die CAS.
Die Antwort erfolgt zeitnah, im Regelfall bis 4 Wochen nach Bewerbungs­eingang. Dies gilt auch für Absagen.


5.) Durch die zweite Unterschrift, der CAS, ist der Vertrag rechtsgültig geschlossen.


6.) Als Bestätigung Ihrer Anmeldung / Teilnahme gilt unsere Rechnung zur Festschreibe­gebühr, die Sie bis spätestens 6 Wochen nach Bewerbung erhalten. Die Festschreibe­gebühr beträgt 25,- EUR (zzgl. Mwst.) je Töpfermarkt; sie ist wie eine Anzahlung zu verstehen und wird mit der jeweiligen Endrechung zum Töpfermarkt verrechnet. Das Zahlungsziel beträgt ca. 10 Tage. Die Abschluss­rechnung, mit Verrechnung der Festschreibe­gebühr, erhalten Sie ca. 6 Wochen vor Veranstaltungs­beginn.


7.)
a)
Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter
Sollte das Zahlungsziel bei der Festschreibe­gebühr oder der Restzahlung nicht eingehalten werden, behält es sich der Veranstalter vor, ggf. nach telefonischer Rücksprache, den Vertrag einseitig zu kündigen.

b) Kündigung des Vertrages durch den Aussteller
Die Kündigung des Vertrages seitens des Ausstellers ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungs­beginn kostenfrei - um die Angabe einer Begründung wird gebeten - die Festschreibe­gebühr wird nicht erstattet.
Bei Absage der Beteiligung von 6 Wochen bis 3 Tage vor Veranstaltungs­beginn werden bei schwerwiegenden Gründen 50% der Standgebühren zurückerstattet - die Festschreibe­gebühr wird nicht erstattet.
Bei Absage der Beteiligung innerhalb von 3 Tagen vor Veranstaltungs­beginn ist keine Erstattung der Standgebühren möglich - die Festschreibe­gebühr wird nicht erstattet.

c) Wenn ein Aussteller zwei Veranstaltungen nach schriftlicher Anmeldung gekündigt hat, behält es sich der Veranstalter vor, den Aussteller (mindestens ein Jahr) zu keiner weiteren Veranstaltung einzuladen.