City Agentur Christian Schumann - Mecklenburg-Vorpommern | AGB Töpfermärkte

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Töpfermärkte

 

 

1.) Bewerbung: Für eine oder mehrere Veranstaltungen der Cityagentur Schumann, künftig CAS genannt, bewerben Sie sich bitte mit dem Anmeldeformular der CAS. Dieses finden Sie in unserem jährlichen Einladungsschreiben, oder auf unserer Internetseite, unter Töpfermärkte.


2.) Bitte tragen Sie die gewünschten Töpfermärkte, sowie die laufenden Frontmeter, die Standtiefe, eine Beschreibung Ihrer Produkte sowie die dominierenden Farbe ein.


3.) Nach Ihrer eigenhändigen Unterschrift senden Sie das Formular bitte per Fax oder per Post an die CAS.
Wichtig: Zur Sicherstellung der hohen Qualitätsstandards unserer Töpfermärkte, bitten wir alle ERSTANMELDER, uns eine vollständige Vita mit allen Qualifikationen, sowie Fotos Ihrer Arbeiten, bzw. Ihres Marktstandes zu schicken.


4.) Nach Prüfung der Bewerbung durch eine unabhängige Jury auf Qualität, Platzverfügbarkeit, bereits vorhandenem Angebot etc., erfolgt eine Bestätigung der Anmeldung durch die CAS.
Die Antwort erfolgt zeitnah, im Regelfall bis 4 Wochen nach Bewerbungseingang. Dies gilt auch für Absagen.


5.) Durch die zweite Unterschrift, der CAS, ist der Vertrag rechtsgültig geschlossen.


6.) Als Bestätigung Ihrer Anmeldung / Teilnahme gilt unsere Rechnung zur Festschreibegebühr, die Sie bis spätestens 6 Wochen nach Bewerbung erhalten. Die Festschreibegebühr beträgt 25,- EUR (zzgl. Mwst.) je Töpfermarkt; sie ist wie eine Anzahlung zu verstehen und wird mit der jeweiligen Endrechung zum Töpfermarkt verrechnet. Das Zahlungsziel beträgt ca. 10 Tage. Die Abschlussrechnung, mit Verrechnung der Festschreibegebühr, erhalten Sie ca. 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.


7.)
a)
Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter
Sollte das Zahlungsziel bei der Festschreibegebühr oder der Restzahlung nicht eingehalten werden, behält es sich der Veranstalter vor, ggf. nach telefonischer Rücksprache, den Vertrag einseitig zu kündigen.
- Die Kündigung des Vertrages seitens des Ausstellers ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei - um die Angabe einer Begründung wird gebeten - die Festschreibegebühr wird nicht erstattet.
- Bei Absage der Beteiligung von 6 Wochen bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden bei schwerwiegenden Gründen 50% der Standgebühren zurückerstattet - die Festschreibegebühr wird nicht erstattet.
- Bei Absage der Beteiligung innerhalb von 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist keine Erstattung der Standgebühren möglich - die Festschreibegebühr wird nicht erstattet.

b) Kündigung des Vertrages durch den Aussteller
Sollte das Zahlungsziel bei der Festschreibegebühr oder der Restzahlung nicht eingehalten werden, behält es sich der Veranstalter vor, ggf. nach telefonischer Rücksprache, den Vertrag einseitig zu kündigen.
- Die Kündigung des Vertrages seitens des Ausstellers ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei - um die Angabe einer Begründung wird gebeten - die Festschreibegebühr wird nicht erstattet.
- Bei Absage der Beteiligung von 6 Wochen bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden bei schwerwiegenden Gründen 50% der Standgebühren zurückerstattet - die Festschreibegebühr wird nicht erstattet.
- Bei Absage der Beteiligung innerhalb von 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist keine Erstattung der Standgebühren möglich - die Festschreibegebühr wird nicht erstattet.

c) Wenn ein Aussteller zwei Veranstaltungen nach schriftlicher Anmeldung gekündigt hat, behält es sich der Veranstalter vor, den Aussteller über mindestens ein Jahres zu keiner weiteren Veranstaltung einzuladen.


8.) Pro Veranstaltung wird eine einmalige Nebenkostenpauschale von 35,- EUR Netto erhoben. Diese beinhaltet die Kosten für Strom, Wasser, Müllentsorgung, anteilige Festsetzungsumlage, etc.


9.) Für die Bewachung der Töpfermärkte wird eine Pauschale von 30,- EUR Netto, pro Teilnehmer, erhoben, Bewachung bereits ab Aufbaunacht.

 

 

 

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